Bußgeldbescheid „Geschwindigkeitsüberschreitung“

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind mit die am häufigsten vorkommenden Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen, die empfindliche Sanktionen für den Fahrer nach sich ziehen können.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist zunächst danach zu unterscheiden, ob die Überschreitung „innerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „außerhalb geschlossener Ortschaften“ erfolgte. Denn je nach dem unterscheiden sich die „Geschwindigkeitsgrenzen“, an welche bestimmte Sanktionen anknüpfen:

Wird man beispielsweise innerorts mit 31 Km/h zu viel geblitzt (nachToleranzabzug), bekommt man  neben 1 Punkt in Flensburg  zwingend 1 Monat Fahrverbot. Außerorts erhält man neben 1 Punkt ein  Fahrverbot von 1 Monat jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 Km/h (nach Toleranzabzug). Auch unterscheidet sich die Höhe der jeweiligen Bußgelder.

Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten nicht zu leichtfertig akzeptiert werden, denn gar nicht so selten gibt es Verfahrens- oder Formmängel, die gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorgebracht werden können (Eintritt der Verfolgungsverjährung, Messungenauigkeiten, Eichung, Täteridentifizierung durch Lichtbild nicht ausreichend möglich). Auch kommt es darauf an, ob es sich um einen stationären Blitzer oder mobilen Blitzer handelt.

Bei stationären Blitzern handelt es sich um sog. standardisierte Messverfahren, deren Messgenauigkeiten schwieriger anzugreifen sind als bei mobilen Blitzern. Hier die Fehlerursache z.B., dass das Gerät nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Ein Blick in die Bußgeldakte kann sich also lohnen.

Beachten Sie die Einspruchsfrist von 2 Wochen. Die Frist beginnt ab Zustellung des Bußgeldbescheides an zu laufen (Zustelldatum auf gelben Briefumschlag).