Bußgeldbescheid „Handy am Steuer“

Durch die Neuregelung der StVO (Straßenverkehrsordnung) am 19.10.2017 wurden die Rechtsfolgen für das unerlaubte Telefonieren am Steuer erheblich verschärft. So kann das Telefonieren am Steuer nun unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit 1 Monat Fahrverbot geahndet werden. Bis zum 19.10.2017 wurde das Telefonieren am Steuer nur mit einem Punkt und 60,00 EUR bestraft. Seit dem 19.10.2017 gilt folgende Regelung:

Telefonieren am Steuer während der Fahrt

100,00 EUR und 1 Punkt

Telefonieren am Steuer während der Fahrt mit Gefährdung anderer

150,00 EUR und 1 Monat Fahrverbot

Telefonieren am Steuer während der Fahrt mit Unfallverursachung

200,00 EUR und 1 Monat Fahrverbot

Das Telefonieren am Steuer ist nicht erlaubt! Nicht hierunter fällt das Telefonieren über eine Freisprechanlage. Ist das Handy via Bluetooth mit der Freisprechanlage im Auto verbunden, so dürfte dies anders beurteilt werden und folgenlos bleiben.

Es ist nahezu alles untersagt, was mit dem Telefon gemacht werden kann, also nicht nur das reine klassische Telefonieren. Auch das Verfassen von SMS, Versenden von E-Mails, Nutzung des Handys als Navigationsgerät sind untersagt. Allein das Aufnehmen des Telefons, um es Auszuschalten oder eine erhaltene Nachricht zu lesen, verwirklicht den Tatbestand.

Ausnahme: Telefonieren ist dann erlaubt, wenn der Motor des Fahrzeugs richtig  ausgeschaltet ist. Ob das Abschalten des Motors via Start-Stopp-Automatik an einer roten Ampel oder im Stau ausreicht ist fraglich. Einige Gericht haben dies bejaht.

Der Tatbestand des unerlaubten Telefonierens am Steuer wurde zudem erweitert. Unter den Tatbestand fallen nach der Neuregelung alle Geräte, die der Kommunikation dienen, folglich auch Tablets.