Fahreignungsregister/Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg hat man schnell auf seinem Punktekonto, da es viele Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten gibt, an deren Begehung die Verhängung von Punkten durch die Fahrerlaubnisbehörde die Folge ist. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • „Handy“ am Steuer
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Doch welche Auswirkungen haben Punkte auf die Fahrerlaubnis und ab wann ist diese gefährdet?

Die jeweiligen Konsequenzen richten sich nach der Anzahl der Punkte:

1-3 Punkte

  • Vormerkung
  • keine Auswirkungen

4-5 Punkte

  • Kostenpflichtige Ermahnung
  • Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau

6-7 Punkte

  • Kostenpflichtige Ermahnung
  • Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau, Punkteabbau aber nicht mehr möglich!

8 Punkte

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Führerschein wird eingezogen und Fahrerlaubnis entzogen. Verhängt wird eine Sperrfrist von wenigstens 6 Monaten und die Teilnahme an einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) ist für die Wiedererteilung Voraussetzung.

Bei einem Punktekontostand von 4-5 Punkten wird Ihnen die Möglichkeit geschaffen, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar („Aufbauseminar“) einen Punkt abzubauen. Doch Achtung: Diese Möglichkeit haben Sie nur dann, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre noch nicht an einem Fahreignungsseminar teilgenommen haben.

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Die Verjährungsfrist ist gekoppelt an die Anzahl der Punkte in Flensburg, die für die Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat verhängt werden:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
    Verjährung nach 2,5 Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straften mit 2 Punkten
    Verjährung nach 5 Jahren
  • Straftaten mit 3 Punkten
    Verjährung nach 10 Jahren

Anderes als früher, verjähren die für die Ordnungswidrigkeit oder Straftat verhängten Punkte jeweils für sich. Es gibt also starre fristen. Durch Einsichtnahme in das Punktekonto kann daher jeder klar nachvollziehen, wann Punkte verjähren. Mit der Verjährung werden die Punkte dann wieder gelöscht.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Punktestand in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) abzufragen. Dies können Sie postalisch oder sogar online machen. Den Antrag können Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes als PDF-Dokument herunterladen.

Gerne können auch wir für Sie die Abfrage beim KBA für Sie machen!