Verkehrsunfall/Schadenregulierung

Warum ist es ratsam und wichtig, sich bei Verkehrsunfällen mit Blechschaden anwaltlich beraten und gegenüber Versicherungen vertreten zu lassen? Ganz einfach: Es handelt sich um Versicherungen und diese sind nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Wenn es in den Erstanschreiben der Versicherungen oftmals heißt „Wir helfen Ihnen gerne“, so sollte man sich hiervon nicht blenden lassen.

Ist die Haftungsfrage von vornherein geklärt, so wird die gegnerische Haftpflichtversicherung schnell an Sie herantreten und vorschlagen, Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen, der Ihnen von der Versicherung gestellt wird. Vorsicht! Sie haben den Anspruch, Ihr Fahrzeug durch einen eigenen Sachverständigen begutachten zu lassen. Hierüber werden Sie von der Versicherung jedoch nicht aufgeklärt. Der Grund hierfür ist klar: Der Sachverständige der Versicherung wird ein Schadengutachten erstellen, das eher zu Gunsten der Versicherung ausfällt.

Hat Ihr Fahrzeug durch den Unfall z.B. einen Totalschaden erlitten und ist dieses danach nicht mehr fahrbereit und nicht mehr verkehrssicher, so steht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung eines sog. Nutzungsausfallschadens  für die Dauer der Wiederbeschaffung zu. Ohne anwaltliche Vertretung ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Nutzungsausfall nicht freiwillig zahlt, obwohl sie weiß, dass Ihnen der Anspruch zusteht. Wissen Sie jedoch nicht, dass Ihnen dieser Anspruch zusteht und machen Sie ihn daher nicht geltend, „verschenken“ Sie mitunter mehrere hundert Euro.

Heutzutage ist es bei den Versicherungen üblich, das eingereichte Schadengutachten auch im Hinblick auf die Schadenshöhe auf „Richtigkeit“ zu überprüfen. In nahezu allen Fällen wird das eingereichte Gutachten moniert und Schadenspositionen herausgestrichen. Bliebt ist der Verweis auf günstigere, nicht markengebundene Werkstätte, die nach Angabe der Versicherungen den Schaden qualitativ genauso gut reparieren. Aber Vorsicht: Der Verweis ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Auto älter als 3 Jahre oder Fahrzeug ist nicht lückenlos scheckheftgepflegt). Ohne anwaltliche Vertretung können Sie auch hier sicher sein, dass die Versicherung dennoch auf eine günstigere Werkstatt verweist, obwohl ein Verweis nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist. Selbst wenn der Geschädigte anwaltlich vertreten ist, lassen es die Versicherungen mitunter auf einen Versuch ankommen in der Hoffnung, der Anwalt wird es nicht merken.

Ohne anwaltliche Hilfe wird oft auch eine durch den Unfall am Fahrzeug eingetretene Wertminderung nicht freiwillig erstattet. Wieso sollte die Versicherung auch, wenn sie nicht geltend gemacht wird.

Wie sollten Sie sich nach einem Unfall am Unfallort verhalten:

  • Holen Sie immer die Polizei, auch wenn die Haftungsfrage klar erscheint
  • Machen Sie Fotos vom Unfallort, insbesondere von den eingetretenen Schäden
  • Wenn es Zeugen gibt, dann sollten Sie sich die Daten geben lassen und dafür sorgen, dass die Polizei die Daten aufnimmt. Sollte der Zeuge nicht am Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei warten können, notieren Sie sich die Daten der Zeugen, damit sie später benannt werden können
  • Sollte Ihnen am Unfallort von der Polizei ein Verschuldensvorwurf gemacht werden, dann äußern Sie sich nicht.